Was ist erstattungsfähig und was nicht?
Gemäß § 139 SGB V erstellt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis. Demnach werden alle Hilfsmittel in verschiedenen Produktgruppen eingeteilt und mit einer Positionsnummer versehen, sodass unsere Produkte wie folgt eingeordnet werden können:
Pos. Nr. 05.07.02.0004
Gesetzliche Zuzahlung € 5-10
Erstattungsfähiges Produkt einer bereits verabschiedeten Produktgruppe.
Pos. Nr. 05.04.01.2xxx
Gesetzliche Zuzahlung € 5-10
Nach den vorliegenden Qualitäts-Standards erstattungsfähiges Produkt, dessen Produktgruppe noch nicht aktualisiert worden ist.
Pos. Nr. 23.07.02.2007
(Bisher: 05.07.02.2035)
Gesetzliche Zuzahlung € 5-10
Nach den vorliegenden Qualitäts-Standards erstattungsfähiges Produkt,
das von der PG 05 in die PG 23 transferiert wurde.
NICHT ERSTATTUNGSFÄHIG
Nicht zu Lasten der Krankenkassen verordnungsfähiges Hilfsmittel.
Bitte Privatrezept ausstellen.



