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Verordnungstipps

Nach dem GKV-WSG und nach dem GKV-OrgWG gilt für Hilfsmittelverordnungen weiterhin:

  • keine Budgetierung
  • keine Richtgrößen
  • 10%ige gesetzliche Zuzahlung des Patienten, Minimum 5 €, Maximum 10 €

Wie rezeptieren?

Unsere Empfehlung:
Im Bedarsfall schreiben Sie auf Ihr Rezept die Artikelnummer, die Positionsnummer, die Artikelbezeichnung und die genaue Diagnose.
So können Sie ganz sicher sein, dass Ihre Patienten exakt das von Ihnen verordnete Produkt erhalten.

 

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